Rechenkünstler der FDP und die Übernachtungsrechnung

17. Juni 2010 Aus Von Sabiene
Rechenkünstler

Neue Mehrwertsteuerregelung bei den Übernachtungsrechnungen

Und der Tag hatte so gut begonnen.
Aber dann saß ich irgendwann im Büro und arbeite mich durch die Buchführung, was ich eigentlich ganz gerne mache.

Plötzlich: Hilfe! … Kreisch! … Eine Übernachtungsrechnung!

Rechenkünstler der FDP

Weil unser superschlaue Guido den einheimischen Hotelfachverband etwas Gutes tun wollte, hat er für Übernachtungen die Mehrwertsteuer von 19% auf 7% gesenkt.
Und irgendwie geht mir das immer nicht so ganz in den Kopf, weil früher, in der guten alten Zeit hauptsächlich Blumen, Taxifahrten, Lebensmittel und Bücher den ermäßigten Satz hatten – und das ist eigentlich schon unlogisch genug.

Nun splittete sich die mir vorliegende Rechnung in mehrere Teile auf:

1. Übernachtung mit Frühstück
2. Seminargebühren für einen Tag (auf der Rechung mit 19% ausgewiesen)
3. Seminargebühren für einen halben Tag (auf der Rechnung ohne MwSt ausgewiesen, weil Fehler im Programm, dennoch richtig berechnet)

Einen solchen Geschäftsvorfall ratterte man früher innerhalb von 1-2 Minuten in die EDV.

Die Punkte 2. und 3. bucht man einfach unter ‘Seminargebühren’ mit 19%.
Punkt 1 buche ich dank Guido unter ‘Übernachtung Unternehmer’ mit 7%, muss aber vorher noch vom Brutto die Frühstückspauschale von 4,20 Euro rausrechnen, die ja eigentlich 19% hätte, obwohl man dabei ja Lebensmittel zu sich nimmt, unter Umständen Blumendeko auf dem Tisch hat und eine Zeitung lesen könnte (alles 7%).
Das ist aber trotzdem irrelevant, weil man das Frühstück unter ‘Privatentnahme’ buchen muss. Seltsame Rechenkünstler gebirt die FDP!

Auf der Rechnung stehen dann unter dem Posten: MwSt 19% ganz merkwürdige Beträge, bis man/frau/ich erst dahinter kommt, dass da ja das Frühstück dabei ist (19%). Und das deswegen der Nettobetrag unter 7% ein anderer ist, als man sich ihn vorgestellt hätte (rausfliegendes Frühstück, dass in Seminargebühren reinrutscht, und als Privat wieder komplett rausfliegt)
Nicht vergessen: Die VSt (also MwSt) vom Frühstück (19%) kann man geltend machen.

Übernachtungsrechnung 2.0

Logisch? Nein.
Arbeitsintensiv? Ja.

Eine solche Buchung verstößt gegen den obersten Leitsatz der Buchhaltung, dass nämlich diese transparent und nachvollziehbar zu sein habe.

Also entweder will die FDP das Rechnen unter den Bundesbürgern fördern oder sie haben einen ganz dummen Kerl im Keller sitzen, dessen einziger Job es ist, sich noch dümmere Sachen einfallen zu lassen (die Idee mit der Kopfpauschale könnte auch von dem sein).

PS.: Ich sollte diesen Artikel eigentlich als kostenpflichtiges E-Book unter dem Titel: “Wie buche ich richtig in Zeiten von Schwarz-Gelb?” einstellen. Der Preis der Druckversion enthält 7% MwSt (Druckerzeugnis?), aber da frage ich noch mal meine Steuerberaterfrau…

Foto: Mein Hochhalteschild wegen der Rechenkünstler ©Sabienes.de
Text: Rechenkünstler der FDP und die Übernachtungsrechnung ©Sabienes.de
Zusammenfassung:
Rechenkünstler der FDP und die Übernachtungsrechnung
Titel
Rechenkünstler der FDP und die Übernachtungsrechnung
Beschreibung
Buchhaltung wird dank der Rechenkünstler der FDP und ihrer Einführung von unterschiedlichen MwSt-Sätzen bei Reisekosten immer schwieriger
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